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Die GKV-Homepage ist ein Gemeinschaftsprojekt
aller Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen:
Wegfall der gesetzlichen Zuzahlung für derzeit
2607 Arzneimittel - Befreiungsliste im Internet
Liebe
Versicherte,
derzeit stehen Ihnen 2607 Präparate zur Verfügung, für die Sie keine
gesetzliche Zuzahlung (10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro
maximal 10 Euro) leisten müssen. Möglich
wurde das durch das seit Mai 2006 geltende
Arzneimittelversorgung-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG).
Es sieht vor, dass preisgünstige Arzneimittel unter bestimmten
Voraussetzungen ab dem 1. Juli von der gesetzlichen Zuzahlung
befreit werden können.
Welche
Informationen können Sie abrufen?
Auf der Homepage
der Spitzenverbände (www.gkv.info)
finden Sie die aus den amtlichen Preisdaten aufbereitete,
vollständige und neutrale Befreiungsliste. Diese Liste gilt für alle
gesetzlich Versicherten, egal in welcher Krankenkasse Sie versichert
sind.
Jeder Interessierte kann damit die alphabetisch nach Handelsnamen
sortierten Produkte sowie deren Pharmazentralnummer (PZN),
Hersteller, Wirkstoff, Wirkstärken, Packungsgrößen,
Darreichungsformen und Apothekenverkaufspreis als
pdf-Datei abrufen.
Außerdem besteht durch eine
Excel-Tabelle
die Möglichkeit, die Informationen nach eigenen Suchkriterien sortieren zu
lassen. Achtung: Längere Ladezeit!
Federführend für die Veröffentlichung:
BKK Bundesverband, Ebertstr. 24/Pariser Platz 6a, 10117 Berlin
Ansprechpartner: Florian Lanz, Telefon 030 22312-0, Telefax: 030 22312-129
E-Mail: presse@bkk-bv.de
Technische Fragen zum Download der Dateien:
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.
Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 3 17, Telefax: 0 22 41 / 1 08 - 4 69
E-Mail:
presse@vdak-aev.de |