Die GKV-Homepage ist ein Gemeinschaftsprojekt aller Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen:

Wegfall der gesetzlichen Zuzahlung für derzeit 2607 Arzneimittel - Befreiungsliste im Internet

Liebe Versicherte,

derzeit stehen Ihnen 2607 Präparate zur Verfügung, für die Sie keine gesetzliche Zuzahlung (10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro maximal 10 Euro) leisten müssen. Möglich wurde das durch das seit Mai 2006 geltende Arzneimittelversorgung-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG). Es sieht vor, dass preisgünstige Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 1. Juli von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden können.

Welche Informationen können Sie abrufen?
Auf der Homepage der Spitzenverbände (www.gkv.info) finden Sie die aus den amtlichen Preisdaten aufbereitete, vollständige und neutrale Befreiungsliste. Diese Liste gilt für alle gesetzlich Versicherten, egal in welcher Krankenkasse Sie versichert sind.

Jeder Interessierte kann damit die alphabetisch nach Handelsnamen sortierten Produkte sowie deren Pharmazentralnummer (PZN), Hersteller, Wirkstoff, Wirkstärken, Packungsgrößen, Darreichungsformen und Apothekenverkaufspreis als
pdf-Datei abrufen.

Außerdem besteht durch eine
Excel-Tabelle die Möglichkeit, die Informationen nach eigenen Suchkriterien sortieren zu lassen. Achtung: Längere Ladezeit!

Federführend für die Veröffentlichung:
BKK Bundesverband, Ebertstr. 24/Pariser Platz 6a, 10117 Berlin
Ansprechpartner: Florian Lanz, Telefon 030 22312-0, Telefax: 030 22312-129
E-Mail: presse@bkk-bv.de

Technische Fragen zum Download der Dateien:
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.
Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 3 17, Telefax: 0 22 41 / 1 08 - 4 69
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