Von
Dr. Klaus Fehrmann, Bundesvorsitzender,
Deutscher Diabetiker Bund (DDB)
Martin Hadder, Landesvorsitzender, Landesverband
Nordrhein-Westfalen (DDB)
In Folge der politischen Weichenstellungen nach der
Bundestagswahl werden nun die „Disease-Management-Programme (DMPs)“ für
Diabetiker umgesetzt.
Etliche Diabetiker und Ärzte verbinden mit der
Einführung der DMPs Hoffnungen für eine Verbesserung der Versorgung. Andere
wiederum hegen ärgste Befürchtungen. Ein Großteil der Betroffenen hat jedoch
keine Vorstellungen, was sich hinter den Disease-Management-Programmen
verbirgt. Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) hält die Programme, entgegen der
Behauptung der Bundesgesundheitsministerin -
der DDB boykottiere die DMPs, weil er von
der
Pharma-Industrie abhängig sei - für durchaus geeignet, die Versorgung
der Diabetiker zu verbessern.
Seit der Verabschiedung der St. Vincent-Deklaration
im Oktober 1989 kämpfen Patienten- und Ärzteverbände für eine Verbesserung der
Versorgung und damit um eine Reduzierung der Folgekrankheiten. Leider haben
alle Bemühungen der Verbände nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Nun
sollen durch die DMPs für chronisch Kranke – vorerst
für Diabetiker und für Brustkrebspatienten - verkrustete Strukturen gelockert
und Patienten besser betreut werden.
Nach
dem Willen der Bundesregierung sollen Diabetiker nun mit strukturierten
Behandlungsprogrammen („Disease-Management-Programme“ oder kurz DMPs) besser
medizinisch betreut werden. Krankenkassen sollen qualitätsgesicherte Programme
anbieten, an denen die Versicherten durch Einschreibung freiwillig teilnehmen
können. Die Teilnahme ist jedoch nur dann möglich, wenn sich der behandelnde
Arzt auch in diese Programme einschreibt. Dafür erhalten die Krankenkassen
einen finanziellen Anreiz. Pro Versichertem, der sich in die Programme
einschreibt, erhält die Krankenkasse eine besondere Vergütung aus dem
Risikostrukturausgleich (RSA). Durch die Verknüpfung der Ausgleichszahlung aus
dem RSA und insbesondere nach dem Symposium der AOK am 26.01.02 in Frankfurt befürchtet
der DDB, dass hier nicht vorrangig eine bessere, sondern vielmehr mit
Minimalprogrammen eine kostengünstigere Versorgung angestrebt wird.
Ziel dieser Behandlungsprogramme ist u. a. auch, die
in unserem Gesundheitswesen bestehende Über- bzw. Fehlversorgung zu verringern.
Daher sollen den Programmen bundeseinheitliche Behandlungsleitlinien zugrunde
gelegt werden. Nach dem „Curaplan“ (Behandlungsprogramm der AOK) und den
Programmen anderer Krankenkassen sollten nur noch Medikamente und Therapien
verordnet werden, die in mindestens 10-jährigen Studien auf ihre Effizienz
überprüft worden sind. Die Folgen für das Gesundheitswesen in Deutschland wären
bei konsequenter Durchführung gravierend und der Einsatz neuer Medikamente und
Therapien fast unmöglich. Der DDB befürchtet daher starke Einschränkungen bei
der Verordnung neuer Medikamente, wie Analog-Insuline, und bei der Verordnung
von Teststreifen. Diese Befürchtungen konnten auch nach der Anhörung des DDB im
Gesundheitsministerium und vielen Gesprächen mit Krankenkassen und
Ärzteverbänden nicht ausgeräumt werden. Es kann nicht sein, dass bewährte
Medikamente nicht mehr verordnet werden dürfen, weil die Wirkung nicht mindestens
10 Jahre evaluiert ist.
Evidenz basierte Medizin bedeutet aber, daß neben
den Ergebnissen der Studien auch die Erfahrungen der Ärzte und die Bedürfnisse
der Betroffenen zu berücksichtigen sind. Im besonderen
die Bedürfnisse der Betroffenen wurden bei den Vorbereitungen der Programme in
keiner Form berücksichtigt. Der DDB fordert die Krankenkassen und Ärzteverbände
auf, die Nationalen Versorgungsleitlinien als Behandlungsleitlinien für
alle Programme anzuerkennen. Nur so ist gewährleistet, dass wir in der
Versorgung der Diabetiker nicht einen Rückschritt um mehrere Jahre erleiden
müssen.
Die Diskussionen um eine effiziente Versorgung in
den letzten Monaten hinterlassen bei vielen Ärzten und bei den Betroffenen
einen faden Beigeschmack. Es ist der Eindruck entstanden, dass eine gute
Blutzuckereinstellung von untergeordneter Bedeutung ist. Den Blutdruck zu
normalisieren ist augenscheinlich wichtiger. Höhere Blutzuckerwerte führen,
durch zahlreiche Studien weltweit belegt, zu Schädigungen an den kleinen und
großen Blutgefäßen. Dies führt bei älteren Diabetikern häufig schon sehr
kurzfristig zu erheblichen Beeinträchtigungen. Der DDB fordert daher auch bei
älteren Menschen möglichst normnahe Blutzuckerwerte als Behandlungsziel
anzustreben. Eine Reduzierung der Therapiebemühungen auf gute Blutdruckwerte
hätte für viele Diabetiker fatale Folgen. Die nach der am 01.07.02 in Kraft
getretenen Rechtsverordnung, angestrebte Verbesserung der Lebensqualität, ist
durch eine alleinige gute Blutdruckeinstellung nicht erreichbar. Die
Forderung des DDB lautet daher, die Blutzuckereinstellung muss verbessert und
der Blutdruckeinstellung eine größere Bedeutung als bisher in der Therapie
beigemessen werden.
Trotz vieler Bedenken und der noch immer geführten
Diskussionen werden die DMPs jetzt umgesetzt. Allen
Beteiligten ist bewußt, dass noch erhebliche Korrekturen erforderlich sind, um
das Ziel, eine Verbesserung der Versorgung und damit eine Reduzierung der
Folgekrankheiten bzw. Folgekosten, zu erreichen. Nach der verabschiedeten
Rechtsverordnung hat jeder Diabetiker, der sich bei der Krankenkasse
einschreibt, einen Anspruch auf eine strukturierte Diabetiker-Schulung. Hier
besteht in Deutschland noch ein riesiger Nachholbedarf. Damit den Ansprüchen
entsprochen werden kann und die Schulungen einen hohen Qualitätsstandard
erreichen, fordert der DDB die Einrichtung von Schulungsnetzen /
-vereinigungen zur Verbesserung der Basisversorgung. In einzelnen
Regionen in Deutschland werden schon vergleichbare Schulungsgemeinschaften mit
Erfolg praktiziert.

Um eine Reduzierung der Folgekrankheiten und damit
Folgekosten zur erreichen ist es erforderlich, die Basisversorgung wesentlich
zu verbessern. Dies kann nur gelingen, wenn eine intensivere Zusammenarbeit
zwischen den diabetologischen Schwerpunktpraxen oder einer stationären
Einrichtung mit Fachabteilung einerseits und den im Umfeld praktizierenden
Hausärzten andererseits erfolgt. Die Kompetenz der Schwerpunktpraxen vor Ort
muss gestärkt werden, um dem Anspruch der Diabetiker aus den DMPs auf qualifizierte und strukturierte Schulung gerecht
werden zu können. Es ist aus Kostengründen unrealistisch zu glauben, daß jede
Arztpraxis in der Lage ist, sein Personal ausreichend auszubilden und
kontinuierlich für wenige Patienten fortbilden zu lassen. Es ist auch aus
ökonomischen Gründen notwendig, die vorhandene Kompetenz der qualifizierten
Einrichtungen intensiver in der Diabetiker-Schulung zu nutzen.
Durch eine enge Zusammenarbeit der Schwerpunktpraxen
oder Facheinrichtungen vor Ort mit anderen an der Versorgung beteiligten
Einrichtungen - Krankenkassen,
Selbsthilfegruppen, Apotheken, Podologen (med. Fußpflege), Kranken- und
Altenpfleger, orthop. Schuhtechniker und Orthopädie-Techniker - könnte zudem durch ortsnahe und
gezielte Fortbildungsmaßnahmen die Basisversorgung aller Diabetiker wesentlich
verbessert werden.
Da
in einigen Regionen in Deutschland Schulungsvereine oder Gemeinschaften schon
erfolgreich arbeiten, richten wir den Appell an die Krankenkassen und
Kassenärztlichen Vereinigungen, die vertragsrechtlichen Voraussetzungen zu
schaffen, dass diese Form der Basisversorgung auch bei der Vergütung der
Leistungen entsprechend berücksichtigt werden.
(Stand: 01. 01. 2003)