Änderungen in der medizinischen Versorgung durch
Disease-Management-Programme (DMPs) und durch
 das GKV-Modernisierungs-Gesetz (GMG)

Stand 29. 11. 2003

Leider ist es in der medizinischen Versorgung nicht mehr selbstverständlich, dass die Medikamente oder Therapien verordnet werden, die zur Behandlung einer Erkrankung besonders geeignet sind.

Mitglieder im Landesverband NRW e. V. des Deutschen Diabetiker Bundes wissen, wie wichtig es ist, sich über Gesetzesänderungen und Änderungen in Vorschriften der Ärzte und Krankenkassen zu informieren. Nur als gut informierter Diabetiker sind Sie in der Lage, auch die Therapie oder Medikamente einzufordern, die für Ihre Behandlung erforderlich sind.

 Die von den Politikern und den Krankenkassen vielfach als heilbringend angekündigten DMPs liegen nunmehr seit Beginn des Jahres beim Bundesversicherungsamt (BVA) zur Genehmigung vor. Die vom Landesverband zum DMP erarbeitete umfangreiche Informationsbroschüre kann, für Mitglieder kostenlos, in der Landesgeschäftsstelle angefordert werden. Nun soll zum Jahreswechsel durch das GKV-Modernisierungs-Gesetz (GMG) die gesetzliche Krankenversicherung finanziell saniert werden. Starke Einschränkungen und Leistungskürzungen werden wieder einmal die chronisch Kranken und sozial Schwachen in unserem Lande hart treffen. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen in der Zuzahlungsregelung für Sie in einer Tabelle zusammengefasst.

Änderungen durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)
 bei den Zuzahlungen ab 01.  01.  2004


Zuzahlungen:
Regelung
bis 31. 12. 2003:
Regelung
ab 01. 01. 2004:
Anrechnung Härtefall:

Arzneimittel
-Zuzahlung
§ 31 SGB V

Für Vers., die das 18. Lebensjahr vollendet haben, je nach Packungsgröße
4,00 / 4,50 bzw. 5,00 €

Grundsatz:
10% des Abgabepreises, jedoch
mindestens      5,00 € höchstens      10,00 €

ja
Krankenhaus-
behandlung
kalendertäglich 9,00 €, maximal jedoch 14 Tg. kalendertäglich 10,00 €, maximal für 28 Tg. Neue Regel:
ja
Stationäre Rehabilita- tionsmaßnahmen kalendertäglich 9,00 kalendertäglich 10,00 €,
bei AHB maximal 28 Tg.
ja
Fahrkosten
  • Zur ambulanten  Behandlung nur wenn Befreiung vorliegt
  • bei stationärer und Reha-Behandlung
  • Krankentransport

     Zuzahlung:
    13,00 € je Fahrt
  • Zu stationärer und   Reha-Behandlung

  • ambulante Beh. nur in     besonderen Fällen, z.  B. Dialyse u.ä.

    Zuzahlung:
    10% des Fahrpreises
    ,
    mindestens   5,00 €  höchstens   10,00 €

ja,
nur die Zuzahlungsbeträge
Heilmittel

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres:
15 % der Kosten

10 % der Kosten,
plus10,00 € je Verordnung

ja
Hilfsmittel

20 % der Kosten für          Bandagen, Einlagen,    Kompressionsartikel, Brillen ohne Fassung

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres  10 % der Kosten.
mindestens   5,00 €
höchstens   10,00 €

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel:
10 % der Kosten,
höchstens
10,00 € je Monatsbedarf

ja

NEU
Häusliche Krankenpflege

Keine Zuzahlung

10 % der Kosten für 28 Kalendertage pro Jahr,
plus 10,00 € je Verordnung

ja
Haushaltshilfe Keine Zuzahlung

10 % der Kosten,
mindestens   5,00 €,
höchstens   10,00 €
pro Tag der Inanspruchnahme

ja


Von besonderer Bedeutung für Diabetiker!

Nach Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 07.11.03 wird der § 31 Abs. 3 Satz 2 nicht durch das GMG verändert. Dies bedeutet, dass Harn- und Blutzuckerteststreifen wie bisher verordnet werden können und keine Zuzahlung zu leisten ist. Dafür fallen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Pumpenzubehör, Spritzen, Kanülen u. a.) Zuzahlungen an, in Höhe von 10 % je Packung, höchstens 10,00 € für den Monatsbedarf je Indikation.

Die Mitglieder im Landesverband werden in den kommenden Tagen umfassend über die Änderungen zum 01. 01. 2004 schriftlich informiert!!!

Bei den ständigen Gesetzesänderungen und Leistungskürzungen in unserer Versorgung und der häufig ungerechtfertigten Ablehnung zur Verordnung von Medikamenten und Teststeifen ist es für Betroffene zwingend notwendig, sich umfassend zu informieren. Dazu ist es auch erforderlich, mit einem mitgliederstarken Interessenverband die notwendigen Änderungen beim Gesetzgeber, den Krankenkassen und den Ärzteverbänden mit Nachdruck einzufordern.

 Unser Angebot an Sie!

Sie können durch die Vermittlung von Neumitgliedern Ihren Jahresbeitrag erheblich reduzieren. Pro gewonnenes Neumitglied erhalten Sie für das Folgejahr einen Beitragsnachlass von 10,00 €. So könnten Sie durch die Vermittlung von 6 Neumitgliedern im Jahr 2004 im darauf folgenden Jahr 2005 alle Vorteile einer Mitgliedschaft zum Nulltarif erhalten. Gleichzeitig werden durch eine Steigerung der Mitgliederzahlen unsere Aussichten verbessert, dass unseren berechtigten Ansprüchen und Forderungen frühzeitiger entsprochen wird.

 „Der Landesvorstand wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2004“. 

Für den Landesvorstand des DDB LV NRW e.V.

Martin  H a d d e r
Landesvorsitzender
 

Text als PDF-Datei mit der Möglichkeit, zu drucken!

Deutscher Diabetiker Bund Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.