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Wer ist „SCHWERWIEGEND CHRONISCH KRANK?“ |
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Weniger
Kostendämpfung |
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Ein
Kommentar von Martin H a d d e r
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Sollen nahezu 5 Mio. Diabetiker in Deutschland verschaukelt werden? Diese Frage stellt sich der DEUTSCHE DIABETIKER BUND, nach dem er von dem Vorschlag des gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Kenntnis erlangt hat! Mitarbeiter der Krankenkassen müssen jetzt Diabetiker überzeugen, sich in die DMPs ("Chroniker-Programme") einzuschreiben, aber ihnen gleichzeitig mitteilen, dass der Diabetes mellitus Typ 2 keine schwerwiegende chronische Erkrankung ist. Selbst Bundestagsabgeordnete haben für diese Entscheidung kein Verständnis. |
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Nach der Härtefall-Regelung im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) haben Versicherte höchstens 2 v. H. ihres Jahreseinkommens an Zuzahlungen zu leisten. Bei dem Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung wird der Eigenanteil auf 1 v. H. reduziert. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat nun beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMGS) einen Vorschlag eingereicht, wie nun im Rahmen des GMG der Begriff "schwerwiegend chronisch krank" definiert werden soll. Danach ist nicht die Diagnose entscheidend, sondern die Häufigkeit der Arztbesuche!? Sollen hier Patienten belohnt werden, die auch ohne medizinische Notwendigkeit, häufiger ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen? |
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Nach dem Vorschlag des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen dem im Regelfall vom BMGS entsprochen wird, soll als schwerwiegend chronisch krank eingestuft werden, wer |
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mindesten 2 mal pro Quartal ärztliche Behandlung in Anspruch nimmt |
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und zusätzlich (wegen dieser Erkrankung!!!) |
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1 mal in den vergangenen 2 Jahren in stationärer Behandlung war |
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oder |
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in der Pflegestufe II oder III eingestuft ist |
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oder |
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eine Schwerbehinderung von mindestens 70 % hat!
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Der DEUTSCHE DIABETIKER BUND (DDB) hat nach dem Bekanntwerden der Entscheidung sofort beim BMGS interveniert und bereits von Herrn Horst Schmidtbauer (MdB) eine erste Stellungnahme erhalten. Darin wird klargestellt, dass diese Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses in keiner Weise dem politischen Willen entspricht. |
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Wir meinen es wäre zutreffender, in dem Gesetz den Begriff „chronisch krank“ durch den Begriff „todkrank“ zu ersetzen!! |
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Sollte das BMGS diesem Vorschlag folgen, werden nach Auffassung des DDB die Disease-Management-Programme (DMPs) oder auch "Chroniker-Programme" genannt, in weiten Teilen ausgehebelt. Viele Diabetiker werden sich überlegen, ob sie sich unter diesen Voraussetzungen noch in die Programme einschreiben sollen. Auch der DDB wird sich überlegen, ob er noch weiterhin uneingeschränkt den Betroffenen eine Einschreibung empfehlen kann. |
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Duisburg, den 04. 01. 2004
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Martin H a d d e r |
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Wir
werden weiter ausführlich in unserer Mitgliederzeitschrift berichten!
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