Informationen zum Thema:

 

Was müssen Diabetiker, die Insulin spritzen, bei Flugreisen beachten?

 

Von H. Hessemer

 

Stand: November 2002

 

Allgemeines:

Seit dem 11. September 2001 gibt es eine erhöhte Gefährdungssituation, die verschärfte Sicherheitsvorschriften bei allen Flugreisen nach sich zieht. So dürfen keine scharfen und spitzen Gegenstände des täglichen Bedarfs im Handgepäck mitgeführt werden.

 

So werden z. B. Messer, Scheren, Nagelfeilen, Stielkämme, Nähutensilien usw. von den Fluggastkontrollkräften bei den Sicherheitskontrollen eingesammelt und verschrottet. Will man die nicht erlaubten Gegenstände nach der Flugreise wiederbekommen, bieten Fundbüros auf einigen deutschen Flughäfen einen Aufbewahrungsservice für 3 Monate, quasi als „Zwischenlager“ zum Preis von ca. 2,50 € an. Manchmal helfen auch die Fluggesellschaften weiter.

 

Tipp:

Spitze und scharfe Gegenstände erst gar nicht mitnehmen oder im Reisegepäck transportieren!

 

Wie sollen sich Diabetiker verhalten, die ihren medizinischen Bedarf (Spritzen, Pens, Stechhilfen, Messgeräte, Insulin o.ä.) im Handgepäck mit an Bord nehmen müssen?

 

Jeder insulinpflichtige Diabetiker sollte eine ausreichende Menge Insulin*, Pens und Messutensilien im Handgepäck transportieren: Für den Bedarf während des Fluges und als „Notvorrat“, falls die aufgegebenen Koffer verloren gehen oder in einem anderen Flughafen „landen“. Die Rückgabe von „Irrläufern“ kann oftmals mehrere Tage dauern und je nach Urlaubsziel ist eine Ersatzbeschaffung von Insulin, Pens und Messutensilien schwierig bis unmöglich. Evtl. empfiehlt sich vorsorglich die Mitnahme eines Privatrezeptes, um im Notfall mit Hilfe von Ärzten und / oder Apotheken im Urlaubsland, Insulin und Pen etc. beschaffen zu können.

 

Achtung:

Insulin nie im Koffer transportierten, da im Laderaum der Flugzeuge zu niedrige Temperaturen herrschen: Insulin verträgt keine Temperaturen unter + 4°C! (Und sollte auch keinen Temperaturen über + 30 °C ausgesetzt sein!). Deshalb die gesamte benötigte Menge plus „Notvorrat“ ins Handgepäck!

 

Für die Sicherheitskontrollen auf deutschen Flughäfen ist der Bundesgrenzschutz (BGS) zuständig, der in Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdiensten die Fluggastkontrollen durchführt.

 

Bei einem „Vorliegen besonderer Umstände“ müssen die Sicherheitsdienste das „Mitführen spitzer und scharfer Gegenstände“ genehmigen. Das heißt für einen insulinpflichtigen Diabetiker, dass er sein Insulin, seine Pens und Messgerät etc. im Handgepäck mit an Bord des Flugzeuges nehmen darf.

 

Es gibt allerdings keine einheitlichen Verfahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland: D. h. die Handhabung der Sicherheitskontrollen können von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich sein.

 

Beim Abflug vom Flughafen Köln-Bonn genügt – laut Auskunft des dortigen Leiters der Bundesgrenzschutzstelle – die Vorlage des Diabetikerausweises um seinen medizinischen Bedarf mit an Bord nehmen zu können.

 

Am Flughafen Frankfurt sind die Sicherheitsvorkehrungen strenger: Hier müssen sich die Fluggäste ein paar Tage vor Flugantritt bei den Fluggesellschaften melden und angeben, dass sie als insulinpflichtige Diabetiker ihren medizinischen Bedarf mit an Bord nehmen müssen. Dann vermerken die Fluggesellschaften in ihren Fluglisten, auf welchem Platz der insulinpflichtige Diabetiker sitzt und dass dieser Fluggast Insulin, Mess- und Spritzutensilien dabei hat. Bei der Fluggastkontrolle muss dieser Fluggast dann noch eine ärztliche Bescheinigung (vergleiche Formularvorschlag am Ende dieser Information) seines behandelnden Arztes, in dem dieser den insulinpflichtigen Diabetes mellitus bescheinigt hat und seinen (möglichst internationalen) Diabetikerausweis vorweisen, damit er das Flugzeug problemlos mit seinem Insulin besteigen kann.

 

Bei Flügen in die USA sind die Sicherheitsbestimmungen noch schärfer: Hier müssen zusätzlich zu den oben genannten Vorkehrungen, Insulin und Spritz- und Messgeräte bei den Crewmitgliedern abgegeben werden. Bei Bedarf wird es ausgehändigt und Messen und Spritzen müssen unter Aufsicht eines Flugbegleiters getätigt werden. Danach wird alles wieder unter Verschluss genommen und erst nach Abschluss des Fluges wieder ausgehändigt.

 

Achtung, wichtiger Hinweis:

Da der Umfang der Sicherheitskontrollen von der aktuellen Gefährdungssituation abhängt, können sich die Durchführungsverfahren der Kontrollen weiter verschärfen oder auch wieder lockern. Wie beim Rückflug die Sicherheitskontrollen auf den ausländischen Flughäfen gehandhabt werden, kann natürlich von Seiten der deutschen Behörden nicht beantwortet werden.

 

Tipp:

Bereits beim Buchen des Fluges bei der jeweiligen Fluggesellschaft nachfragen und Informationen zum Abflug- und Rückflug-Flughafen einholen. Notwendige Unterlagen vorbereiten und einige Tage vor Antritt des Fluges nochmals die aktuelle Lage erkunden.

 

 

 

Muster einer ärztlichen Bescheinigung:

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Auskünfte erteilt auch:

H. Hessemer

E-Mail:           H.Hessemer@t-online.de

 

E-Mail:           DiabetikerBund@ddb-nrw.de

© Deutscher Diabetiker Bund Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. letzte Änderung 21.03.2003