Was
müssen Diabetiker, die Insulin spritzen, bei Flugreisen beachten?
Allgemeines:
Seit dem 11. September 2001 gibt es eine erhöhte Gefährdungssituation, die verschärfte Sicherheitsvorschriften bei allen Flugreisen nach sich zieht. So dürfen keine scharfen und spitzen Gegenstände des täglichen Bedarfs im Handgepäck mitgeführt werden.
So werden z. B. Messer, Scheren, Nagelfeilen, Stielkämme, Nähutensilien usw. von den Fluggastkontrollkräften bei den Sicherheitskontrollen eingesammelt und verschrottet. Will man die nicht erlaubten Gegenstände nach der Flugreise wiederbekommen, bieten Fundbüros auf einigen deutschen Flughäfen einen Aufbewahrungsservice für 3 Monate, quasi als „Zwischenlager“ zum Preis von ca. 2,50 € an. Manchmal helfen auch die Fluggesellschaften weiter.
Tipp:
Spitze und scharfe Gegenstände erst gar
nicht mitnehmen oder im Reisegepäck transportieren!
Wie sollen sich Diabetiker verhalten, die ihren medizinischen Bedarf
(Spritzen, Pens, Stechhilfen, Messgeräte, Insulin o.ä.) im Handgepäck mit an
Bord nehmen müssen?
Jeder
insulinpflichtige Diabetiker sollte eine ausreichende Menge Insulin*, Pens und
Messutensilien im Handgepäck transportieren: Für den Bedarf während des Fluges
und als „Notvorrat“, falls die aufgegebenen Koffer verloren gehen oder in einem
anderen Flughafen „landen“. Die Rückgabe von „Irrläufern“ kann oftmals mehrere
Tage dauern und je nach Urlaubsziel ist eine Ersatzbeschaffung von Insulin,
Pens und Messutensilien schwierig bis unmöglich. Evtl. empfiehlt sich
vorsorglich die Mitnahme eines Privatrezeptes, um im Notfall mit Hilfe von
Ärzten und / oder Apotheken im Urlaubsland, Insulin und Pen etc. beschaffen zu
können.
Achtung:
Insulin
nie im Koffer transportierten, da im Laderaum der Flugzeuge zu niedrige
Temperaturen herrschen: Insulin verträgt keine Temperaturen unter + 4°C! (Und
sollte auch keinen Temperaturen über + 30 °C ausgesetzt sein!). Deshalb die
gesamte benötigte Menge plus „Notvorrat“ ins Handgepäck!
Für
die Sicherheitskontrollen auf deutschen Flughäfen ist der Bundesgrenzschutz
(BGS) zuständig, der in Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdiensten die
Fluggastkontrollen durchführt.
Bei
einem „Vorliegen besonderer Umstände“
müssen die Sicherheitsdienste das „Mitführen spitzer und scharfer Gegenstände“
genehmigen. Das heißt für einen insulinpflichtigen Diabetiker, dass er sein
Insulin, seine Pens und Messgerät etc. im Handgepäck mit an Bord des Flugzeuges
nehmen darf.
Es
gibt allerdings keine einheitlichen
Verfahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland: D. h. die Handhabung
der Sicherheitskontrollen können von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich
sein.
Beim
Abflug vom Flughafen Köln-Bonn
genügt – laut Auskunft des dortigen Leiters der Bundesgrenzschutzstelle – die Vorlage des Diabetikerausweises um
seinen medizinischen Bedarf mit an Bord nehmen zu können.
Am Flughafen Frankfurt sind die Sicherheitsvorkehrungen strenger: Hier müssen sich die Fluggäste ein paar Tage vor Flugantritt bei den Fluggesellschaften melden und angeben, dass sie als insulinpflichtige Diabetiker ihren medizinischen Bedarf mit an Bord nehmen müssen. Dann vermerken die Fluggesellschaften in ihren Fluglisten, auf welchem Platz der insulinpflichtige Diabetiker sitzt und dass dieser Fluggast Insulin, Mess- und Spritzutensilien dabei hat. Bei der Fluggastkontrolle muss dieser Fluggast dann noch eine ärztliche Bescheinigung (vergleiche Formularvorschlag am Ende dieser Information) seines behandelnden Arztes, in dem dieser den insulinpflichtigen Diabetes mellitus bescheinigt hat und seinen (möglichst internationalen) Diabetikerausweis vorweisen, damit er das Flugzeug problemlos mit seinem Insulin besteigen kann.
Bei
Flügen in die USA sind die Sicherheitsbestimmungen noch schärfer:
Hier müssen zusätzlich zu den oben genannten Vorkehrungen, Insulin und Spritz-
und Messgeräte bei den Crewmitgliedern abgegeben werden. Bei Bedarf wird es
ausgehändigt und Messen und Spritzen müssen unter Aufsicht eines Flugbegleiters
getätigt werden. Danach wird alles wieder unter Verschluss genommen und erst
nach Abschluss des Fluges wieder ausgehändigt.
Achtung, wichtiger
Hinweis:
Da
der Umfang der Sicherheitskontrollen von der aktuellen Gefährdungssituation
abhängt, können sich die Durchführungsverfahren der Kontrollen weiter
verschärfen oder auch wieder lockern. Wie beim Rückflug die
Sicherheitskontrollen auf den ausländischen Flughäfen gehandhabt werden,
kann natürlich von Seiten der deutschen Behörden nicht beantwortet
werden.
Tipp:
Bereits beim
Buchen des Fluges bei der jeweiligen Fluggesellschaft nachfragen und
Informationen zum Abflug- und Rückflug-Flughafen einholen. Notwendige
Unterlagen vorbereiten und einige Tage vor Antritt des Fluges nochmals die
aktuelle Lage erkunden.
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Muster einer
ärztlichen Bescheinigung: |
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Auskünfte erteilt auch:
H. Hessemer
E-Mail: H.Hessemer@t-online.de
E-Mail: DiabetikerBund@ddb-nrw.de
© Deutscher Diabetiker Bund Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. letzte Änderung 21.03.2003