Teilnahmebedingungen Freizeit Wagrain
09.08. bis 19.08.2010

 

 

  1. Veranstalter:

Veranstalter ist der Deutsche Diabetiker Bund Landesverband NRW e.V. (DDB)

 

  1. Leistungen:

a)      Bustransfer Duisburg – Wagrain/Österreich – Duisburg

b)      Unterbringung und Vollverpflegung vor Ort

c)      Betreuung in der Freizeit durch geeignete BetreuerInnen (incl. mindestens

              einer Diabetesassistentin)

 

  1. TeilnehmerInnenbeitrag:

Als TeilnehmerInnenbeitrag sind von den Erziehungsberechtigten als Mitglied des DDB € 500,00 zu entrichten, als Nichtmitglied € 550,00. Die Anzahlung in Höhe von € 100,00 muss sofort nach Anmeldung, der restliche Teilnehmer-Innenbeitrag  bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn auf das angegebene Konto überwiesen werden:

 

Deutscher Diabetiker Bund

Bank für Sozialwirtschaft

Ktnr.: 7044603

BLZ: 37020500

Verwendungszweck: Wagrain, Name und Vorname des/der Jugendlichen

 

Sonderregelungen bedürfen der Rücksprache und schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

 

  1. Anmeldung:

Mit Unterschrift auf dem Anmeldeformular und Anzahlung ist die Anmeldung verbindlich. Für den DDB tritt die Verbindlichkeit mit der Anmeldebestätigung ein.

 

  1. Rücktritt:

Ein Rücktritt muss schriftlich formuliert sein. Je nach Abstand zum Reisetermin wird ein prozentueller Anteil der Unterbringungskosten einbehalten:

-          bis 24 Wochen vor Reisebeginn 40% der Unterbringungskosten

-          bis 16 Wochen vor Reisebeginn 50% der Unterbringungskosten

-          bis 10 Wochen vor Reisebeginn 75% der Unterbringungskosten

-          später als 10 Wochen vor Reisebeginn 95% der Unterbringungskosten

 

  1. Versicherung:

Für verloren gegangene Gegenstände, Geld oder Kleidung wird keine Haftung übernommen. Es besteht von Seiten des DDB eine Haftpflichtversicherung für BetreuerInnen und TeilnehmerInnen.

 

 

  1. Verhalten:

Alle TeilnehmerInnen verpflichten sich, nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen, insbesondere

-          keine Betäubungsmittel (Rauschmittel/Drogen) mit sich zu führen, zu erwerben oder einzunehmen

-          keine Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu begehen

-          nicht die Rechte anderer zu verletzen

-          andere TeilnehmerInnen nicht zu diskriminieren

-          das Jugendschutzgesetz anzuerkennen (bei Volljährigkeit gesonderte Vertragsbedingungen)

 

Soweit die Rechtslage nicht bekannt ist, hat das fragliche Verhalten in Zweifel zu unterbleiben oder ist mit den BetreuerInnen abzustimmen; diese entscheiden dann verbindlich. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich zu einem friedlichen Miteinander, indem sie sich selbst nicht diesem entgegen verhalten und Konflikte den BetreuerInnen melden, wenn zu befürchten ist, das dadurch das friedliche Miteinander erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.

Meinungsverschiedenheiten werden verbal gelöst, der Einsatz körperlicher Gewalt und Diskriminierung führt zum Ausschluss von der Freizeit.

 

  1. Verstöße:

Wenn ein(e) TeilnehmerIn gegen die vereinbarten und üblichen Regeln verstößt, so entscheiden die BetreuerInnen über geeignete Maßnahmen bis hin zum Ausschluss aus der Freizeit. Für die eventuelle Rückreise hat die/der  entsprechende TeilnehmerIn bzw. die Erziehungsberechtigten sowohl organisatorisch als auch finanziell zu sorgen.

Insbesondere ermächtigen die Erziehungsberechtigten die BetreuerInnen bei begründetem Verdacht der Einnahme oder Mitführung illegaler Substanzen und hochprozentigem Alkohol auch das Gepäck daraufhin zu kontrollieren. Dies gilt ebenso für das Mitführen von Gegenständen, die der Gewaltausübung dienen könnten.

 

  1. Anerkennung:

Diese Bedingungen werden mit der verbindlichen Anmeldung ausdrücklich anerkannt.

 

 

Duisburg, 03.01.2010