10 Jahre lang hat der Deutsche Diabetiker Bund Landesverband NRW e.V. (DDB LV NRW e.V.) die „Prophylaxe am Fuß des Diabetikers“ als Berufsbegleitende Weiterbildung für FußpflegerInnen und Podologen angeboten. Das ist ein guter Grund, die Entwicklung des Kurses im DDB und des Gesundheitswesens noch einmal Revue passieren zu lassen. Wolfgang Stemmer hat als Beauftragter des Landesverbandes für den „Prophylaxe“-Kurs berichtet, wie er den Kurs erlebt und reflektiert hat, und bedankt sich herzlich bei allen Beteiligten!
Ausgangspunkt und Triebfeder vieler Aktivitäten des DDB LV NRW e.V. sind die Ergebnisse der St. Vincent Deklaration von 1989, die heute kaum mehr einer kennt. Darin wurden für die folgenden fünf Jahre spezifische Ziele festgelegt, darunter die Reduzierung der Beinamputationen infolge von Diabetes um 50 Prozent. Dieses Ziel wurde bis heute, 20 Jahre später, noch nicht erreicht.
Das grundsätzliche Problem der Fußpflege in den 1990er Jahren bis zur Einführung des Podologengesetzes (PodG) 2002 war die völlig unterschiedliche Ausbildung der FußpflegerInnen. Diese reichte vom Wochenendkurs über Schulungen, die einige Monate dauerten, bis hin zur staatlichen Anerkennung in den Bundesländern Niedersachsen und Bayern. Ziel war es deshalb, bis zur Einführung des PodG Fakten im Bereich der Ausbildung zu schaffen.
Es war Ulrike Stemmer, Hagen, die die Idee aufgrund eines gelungenen Fußkongresses und der Ablehnung der DDG hatte, selbst eine Weiterbildung für die FußpflegerInnen im Landesverband NRW zu organisieren. Ulrike und Wolfgang Stemmer entwickelten ein Konzept über die Kooperation mit der Fußpflegeschule Reinecke in Hagen sowie über die Inhalte der berufsbegleitenden Weiterbildung auf der Grundlage des Curriculums von Professor Schmechel, Erfurt, mit dessen ausdrücklicher Genehmigung.
Ziel und Schwerpunkt des Projekts „Prophylaxe am Fuß des Diabetikers“ war die Prävention und damit die flächendeckende Betreuung der Diabetiker durch qualifizierte FußpflegerInnen in NRW. Der DDB LV NRW e.V. erhoffte sich davon, die Qualität der Fußpflege flächendeckend zu steigern und über die Absolventen der Zusatzausbildung den Mitgliedern des DDB FußpflegerInnen empfehlen zu können.
Der erste Kurs der Berufsbegleitenden Weiterbildung „Prophylaxe am Fuß des Diabetikers“ wurde im April 2000 von zehn FußpflegerInnen mit Erfolg in Hagen absolviert. Worauf ließen sich die TeilnehmerInnen in diesem Kurs ein? Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen musste eine Aufnahmeprüfung absolviert werden. Wurde diese bestanden, kamen auf die Teilnehmer 52 Unterrichtsstunden im theoretischen Teil zu und 50 Unterrichtsstunden Praxis am Fuß des Diabetikers. Dabei wurden unter fachlicher Aufsicht 15 Kunden mit Diabetes behandelt. Diese Modelle wurden aus den Selbsthilfegruppen des DDB geworben. Im Gegensatz zu den Vorgaben der DDG, bei denen die FußpflegerInnen hauptsächlich hospitieren mussten, oder den Fußfachverbänden, in deren Weiterbildungen die Behandlung oft nur über eine große Leinwand gezeigt wurde, ließ der DDB als einziger Weiterbildner so viele Füße in die Hand nehmen!
Später kam es zu einer Kooperation mit der Akademie für Gesundheit im Bildungszentrum der Handwerkskammer zu Düsseldorf, dessen Initiator und Vermittler Prof. Dr. Scherbaum war, damals noch Chef des Deutschen Diabetes-Forschungs-Institutes (DDFI) Düsseldorf. Nach Klärung dieser Fragen fand am 19. September 2003 der erste Kurs „Prophylaxe am Fuß des Diabetikers“ unter der Leitung von Karl „Charly“ Ziebolz in Düsseldorf statt.
Lernziele des „Prophylaxe“-Kurses sind neben dem Erwerb des fachlichen Wissens:
Absolventen, die die Zusatzausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, konnten in der Fachgruppe „Diabetischer Fuß“ des DDB LV NRW e.V. mitarbeiten. Damit gab es bundesweit erstmalig nicht nur eine Fachgruppe im Deutschen Diabetiker Bund, sondern auch ein Pilotprojekt.
Mit der Teilnahme an dem Kurs „Prophylaxe am Fuß des Diabetikers“ verpflichteten sich die FußpflegerInnen / Podologen zu einer kontinuierlichen Weiterbildung im Bereich des diabetischen Fußsyndroms. Diese Verpflichtung einzuführen war uns deshalb so wichtig, weil es weder vor der Einführung des PodG noch im PodG selbst eine verbindliche Verpflichtung zur Weiterbildung gibt. Später stellte sich auch in der Evaluation der Kurse heraus, dass die wenigsten eine regelmäßige Weiterbildung besuchen. Seit Januar 2007 besteht eine Fortbildungspflicht für zugelassene Podologen sowie angestellte / freie therapeutische Mitarbeiter gemäß § 125 SGB V. Darin wird u. a. vorgeschrieben, wer in welcher Zeit welche Fortbildungen absolviert haben muss.
Der DDB LV NRW e.V. hat - einerseits, um die Wichtigkeit der Weiterbildungen zu unterstreichen, und andererseits, um die FußpflegerInnen / Podologen zu einem Erfahrungsaustausch einzuladen, - bis 2008 jährlich eine Weiterbildungsveranstaltung angeboten.
Im Bundesgesetzblatt vom 07. Dezember 2001 wurde das „Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen und zur Änderung anderer Gesetze“ vom 04. Dezember 2001 (PodG) veröffentlicht, das der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen hatte. Es trat am 02. Januar 2002 in Kraft. Damit war der Rahmen abgesteckt, der nun endlich eine einheitliche Ausbildung und Qualifikation bringen sollte.
Den Podologen mit staatlicher Anerkennung stehen die Zahlen von derzeit etwa acht bis zehn Millionen Diabetikern (mit Dunkelziffer) gegenüber, von denen die mit Typ 2 enorme Fußprobleme haben. Der dramatische Anstieg der Amputationen stieg 2003 auf 61.000 Amputationen bei 45.000 Patienten, von denen Zwei Drittel Diabetiker (30.000) waren, nach den Daten des Institutes für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), wie es im Deutschen Gesundheitsbericht Diabetes 2006, Seite 56, steht. Man sieht, dass nach wie vor ein Register fehlt. Aber für die Amputationen verwendet der gleiche Autor im Diabetes Bericht 2010 noch die Zahl von 42.000 Amputationen. Wir sind also noch sehr weit von den Forderungen der St. Vincent Deklaration von 1989 mit einer fünfzigprozentigen Senkung der Amputationen bei Diabetikern entfernt.
Weder FußpflegerInnen noch Podologen/innen üben einen Heilberuf nach dem Heilpraktikergesetz aus. Dieses Recht steht u. a. nur den Ärzten zu. Das bedeutet in der Praxis, dass sowohl Fußpfleger als auch Podologen nur unter Aufsicht und Verantwortung eines Arztes einen Patienten behandeln dürfen. Denn: Vor dem Heilpraktikergesetz sind Podologen und Fußpfleger gleich!
In den zehn Jahren der Durchführung der Berufsbegleitenden Weiterbildung „Prophylaxe am Fuß des Diabetikers“ wurden in Hagen 200 und in Düsseldorf 34 FußpflegerInnen und Podologen erfolgreich weitergebildet. Acht TeilnehmerInnen erhielten kein Zertifikat, weil sie die Prüfungen nicht bestanden haben. Die meisten AbsolventInnen kommen aus 111 Städten in NRW, 11 kommen aus Österreich, Bayern, Hamburg, Baden Württemberg, Hessen und Sachsen.
Mit diesem Kurs hat der DDB LV NRW e.V. eine berufsbegleitende Weiterbildung angeboten, nicht mehr und nicht weniger. Der DDB Landesverband ist weder ein Fußfachverband noch eine Art Gewerkschaft oder ein Zwischenglied zu anderen Beteiligten im Gesundheitswesen wie Krankenkassen, Ministerien, Gesundheitsämter oder Ärzte. Es macht aufgrund der Entwicklung im Gesundheitswesen keinen Sinn mehr, selbst Weiterbildungsveranstaltungen anzubieten.
Zum Verzeichnis der Fußpfleger, die eine Zusatzausbildung zur Prophylaxe am Fuß des Diabetikers gemacht haben, ……. hier klicken